Für den Brandschutz sind in Betrieben
aufgrund besonderer Rechtsvorschriften behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilung Brandschutzbeauftrage erforderlich:
Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind
Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen.
Arbeitgeber, Unternehmer bzw. die Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für
die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb.
Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen
vielfältigen Aufgaben, sollten Arbeitgeber zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Diese Aufgabe als Brandschutzbeauftragten übernehmen wir als externer Dienstleister für Sie.
Gern unterstützen wir Ihren Brandschutzbeauftragten bei seiner Arbeit.
Sprechen Sie uns auf ein individuelles Angebot an.